Wie funktioniert Psychotherapie?

Ablauf der Psychotherapie

Zunächst geht es darum, sich im psychotherapeutischen Erstgespräch kennen zu lernen, die Problematik zu erfassen und sich gemeinsam ein Bild von den Veränderungswünschen zu machen. Wenn der Anlass für eine Psychotherapie gegeben ist, folgen bis zu vier weitere „Probe-Sitzungen“, sogenannte probatorische Sitzungen, in denen weitere anamnestische und diagnostische Daten sammelt und gemeinsam Therapieziel festgelegt werden. Hierbei wird auch gemeinsam geschaut, ob „die Chemie zwischen Patient bzw. Patientin und der Therapeutin“ stimmt. Erst dann wird die Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt.

Gesetzlich Versicherte

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf psychotherapeutische Behandlung. Ambulanten Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Die Vorlage eines Überweisungsscheins vom Hausarzt ist nicht mehr zwingend erforderlich, benötigt wird eine aktuelle elektronische Gesundheitskarte(Chipkarte der zuständigen Krankenkasse).

Privat Versicherte

In der Privaten Krankenversicherung bestehen große Unterschiede, ob und in welchem Ausmaß psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Vor Aufsuchen der psychotherapeutischen Praxis sollten Privatversicherte sich Informationen bei ihrer jeweiligen Versicherung (und gegebenenfalls auch bei der Beihilfe) einholen, ob und in welchem Ausmaß psychotherapeutische Leistungen versichert sind und bezahlt werden.

Berufsgenossenschaften und Unfallkasse

Auch die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen in bestimmten Fällen psychotherapeutische Leistungen. Voraussetzung hierfür ist, dass es einen Arbeitsunfall oder Wegeunfall gegeben hat oder dass sie unter Umständen als Ersthelferin aktiv gewesen sind. Dieser Arbeitsunfall muss vor Aufnahme der Psychotherapie bei der zuständigen Berufsgenossenschaft durch den Arbeitgeber gemeldet sein.

Quelle: Auszug aus dem Formblatt PTV10 (Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg)